Kurioses Gerichtsurteil: Pferde besser mit in die Kneipe nehmen.

Das Recht geht manchmal bizarre Wege. So war ein Amtsrichter in Köln der Meinung, dass ein Brauereipferd lieber mit in die Kneipe genommen werden soll, anstatt draußen vor der Tür unbeaufsichtigt Schaden anzurichten. Es war nämlich so: Besagtes Brauereipferd hatte mit seinem Huf eine Beule in eine Autotür getreten, während der Kutscher in einer Kneipe Pause machte. Der Fahrzeughalter wollte den Schaden natürlich ersetzt haben, doch die Brauerei, der das Pferd gehörte, lehnte das ab.

Kneipen in Deutschland

Das sah der Richter anders und urteilte, dass der Kutscher durch den Besuch der Kneipe seine Aufsichtspflicht verletzt hätte. „Es hätte genügt, die Pferde mit an die Theke zu nehmen, wo sie sich als echte Kölsche Brauereipferde sicher wohler gefühlt hätten als draußen im Regen,“ lautete sein Fazit. So etwas passiert wohl nur in Köln.

 

Quelle: Amtsgericht Köln, 12. Oktober 1984, Az: 226 C 356/84