Rechtlich gesehen, liegt die Fahrerkabine als Arbeitsplatz in einer Grauzone. Deshalb gilt auch der Arbeitsschutz – der eigentlich für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sorgt – hier nur eingeschränkt. Aber wenn die Fahrerkabine für Lkw-Fahrer nicht als Arbeitsplatz gilt, was dann? Wir haben uns für Stories-from-the-Tanke auf die Suche nach Antworten gemacht.

Die Arbeitsstättenverordnung schützt die Beschäftigten

Ziel der Arbeitsstättenverordnung ist es Arbeitnehmer vor unzumutbaren Verhältnissen zu schützen. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollen so verhindert werden. Der Arbeitgeber hat also dafür zu sorgen, dass das Umfeld während der Arbeit gesundheitlich zuträglich ist. Wesentlicher Bestandteil sind:

  • die Raumluft
  • die Raumtemperatur
  • die Beleuchtung

Bedeutet: Es darf nicht zu dunkel sein und die Temperatur sowie die Raumluft am Arbeitsplatz müssen für den Arbeitnehmer angenehm sein. Das gilt insbesondere auch bei Pausenräumen und die Sanitäranlagen. Aber auch der Nichtraucherschutz muss gewährleistet werden. So steht es in §3a Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung. Achtung, jetzt wird es kurz kompliziert: Die Umsetzung der Anforderungen wird nach einer so genannten Gefährdungsbeurteilung je Betrieb festgelegt. In den so genannten „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“, wird dann festgehalten, wie die Verordnung umzusetzen ist. So verwirrend das auch klingen mag, es ist unheimlich wichtig um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Deshalb sollte sich auch jeder damit beschäftigen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern.

 

Und was hat das mit Lkw-Fahrern zu tun?

Ehrlich gesagt nicht viel. Denn die Arbeitsstättenverordnung schließt „Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden“ direkt zu Anfang aus. Und ein Lkw ist ein Transportmittel – kein Gebäude. Deshalb muss zum Beispiel kein Ruheraum möglich sein. Lediglich §5, der Nichtraucherschutz, gilt auch hier. Das bedeutet – wenn man es verschärft formuliert – dass die Fahrerkabine als Arbeitsplatz nicht anerkannt wird. Diese Tatsache dürfte wohl dem ein oder anderen Lkw-Fahrer wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen. Denn wer als Lkw-Fahrer unterwegs ist, verbringt wohl den Löwenanteil seiner Arbeitszeit hinterm Steuer. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und Co. In Deutschland und oftmals sogar in ganz Europa. Auch der Großteil der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten findet in der Fahrerkabine statt. Man würde also durchaus die Fahrerkabine als Arbeitsplatz der Berufskraftfahrer betiteln. Und das machen wir in der Alltagssprache auch so. Rein rechtlich gesehen, ist sie das aber nicht. Und darin liegt die Krux. Denn Arbeitsstättenregel, Arbeitsstättenverordnung und Co. gelten – wie schon gesagt – für die Fahrerkabine nur eingeschränkt.

 

Die Fahrerkabine als Arbeitsplatz: Fröhliches Schwitzen

Was das für Lkw-Fahrer bedeutet, hat sich gerade in diesem Sommer gezeigt. Wir erinnern uns an die Hitzewelle – die nun zum Glück überstanden ist. Zumindest für dieses Jahr. Aber auch in Zukunft ist mit extremen Wetterlagen und Hitzewellen zu rechnen. Für Berufskraftfahrer wird ihr Arbeitsplatz dann zum Hitzebelastungstest.

Wir erinnern uns: Die Raumtemperatur soll angenehm sein: Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung sieht grundsätzlich vor, dass es möglich sein muss Arbeitsunterkünfte über den Nutzungszeitraum hinweg auf mindestens +21°C zu heizen. Die Lufttemperatur darf laut Arbeitsstättenrichtlinie außerdem +26° C nicht übersteigen. Aber die Arbeitsstättenverordnung gilt ja nicht für Lkw. Hier ist die Temperatur also eigentlich egal. Jedenfalls für den Gesetzgeber.

Während der Fahrt läuft die Klimaanlage – also alles kein Problem. Schwierig wird es in den Ruhezeiten. Wenn der Lkw auf einem aufgeheizten Parkplatz in der Sonne steht. Denn bei einer Außentemperatur von +30° C im Schatten herrschen ohne Standklimaanlage im Führerhaus nahezu tropische Bedingungen. Und dass ausgerechnet, wenn es Zeit ist, sich in der Fahrerkabine zu erholen und zu schlafen. Eine Standheizung gehört inzwischen zur Grundausstattung. Eine Standklimaanlage nicht. Also ist bei Vielen schwitzen angesagt! Und das wird wohl auch für‘s Erste so bleiben. Aber Kopf hoch, jetzt kommt ja erst einmal der Winter.

Es dürfte allerdings keine schlechte Idee sein, sich jetzt schon einmal Gedanke dazu zu machen, wie Lkw-Fahrer die nächste extreme Wetterlage in der Fahrerkabine überstehen können.  Also her mit Euren Tipps und Tricks: Wie habt Ihr diesen Sommer Eure Fahrerkabine abgekühlt? Und ist im Winter eigentlich wirklich alles easy auf dem Bock? Schreibt uns Eure Erfahrungen in die Kommentare und helft Euch gegenseitig!