Kurioses Gerichtsurteil: Aufpassen, dass der Beifahrer sich nicht zu weit aus dem Autofenster lehnt.

Wer als Fahrer seine Beifahrer nicht im Griff hat, dem kann es durchaus mal empfindlich an den Geldbeutel gehen. In einem wirklich beispiellosen Fall beim Amtsgericht Karlsruhe hatte sich ein 19-jähriger so weit aus dem Fenster eines fahrenden Autos gelehnt, dass er herausfiel und sich schwer verletzte. Kaum war er aber wieder genesen, war er so dreist, den Fahrer des PKWs auf Schmerzensgeld zu verklagen. Junges Mädchen sitzt auf dem Autodach.

Und er bekam sogar Recht. Denn das Gericht entschied, dass der Fahrer seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Beifahrer vernachlässigt habe. Er hätte durchaus etwas von den Vorgängen im Fond des Autos mitkriegen müssen, z.B. durch einen Blick in den Rückspiegel. So wurde er zu 50 Prozent haftbar für den Schaden erklärt und musste blechen. Die Moral von der Geschichte: Wenn andere Blödsinn machen, ist man schnell selbst der Dumme.