Kurioses Gerichtsurteil: Geflügelkiller geht straffrei aus.
Als Huhn hat man es auch nicht leicht. Im westfälischen Hamm schlug ein Autofahrer die Tür seines Fahrzeugs in unmittelbarer Nähe eines Hühnerstalls so laut zu, dass unter den armen Tierchen die totale Panik ausbrach. Das Ergebnis: 143 Hühner blieben tot auf der Strecke. Das fand der Eigentümer der Vögel überhaupt nicht lustig und verklagte den Autofahrer auf Schadensersatz.
Doch vor dem Oberlandesgericht Hamm fand er mit seinem Ansinnen kein Gehör, die Klage wurde abgewiesen. Die Begründung: Das Türenschlagen sei nicht das Problem gewesen, sondern die Haltung der Tiere in den engen Ställen, die dazu führt, dass die Hühner überempfindlich werden. Insofern trägt der Tierhalter das Risiko. Und der Geflügelkiller läuft immer noch frei rum.