Bei den  gesetzlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Eingeführt wurden die Regelungen 2006, um das Unfallrisiko auf den Straßen zu verringern und die Fahrer zu schützen. Denn sie regeln genau, wie viele Stunden Berufskraftfahrer auf der Straße verbringen dürfen und welche LKW-Pausenzeiten gelten. Und das europaweit. Aber welche Regelungen beinhaltet die EG-Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten genau?

Wir haben euch die wichtigsten Informationen sowie die Ausnahmeregelungen zusammengefasst! 

Lenk – und Ruhezeiten ‒ ein erster Überblick

Wie lange ihr mit dem LKW unterwegs sein dürft und wie oft und wie lange ihr Pause machen müsst, ist in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genau festgelegt. Aber auch im Arbeitszeitengesetz (ArbZG) oder in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind diese Themen definiert.

Für wen gelten die Regeln?

Für alle Berufskraftfahrer,

  • die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen fahren und dieses für die gewerbliche Beförderung von Gütern und Personen nutzen
  • die selbstständig arbeiten (seit 2012)

Zudem betrifft das Gesetz auch Busfahrer und Fahrer, die mit Sattelanhänger und Anhänger unterwegs sind.

Da die Lenk- und Pausenzeiten regelmäßig kontrolliert werden, müssen die Fahrzeuge mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein. Dieses zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und macht so Kontrollen möglich. Die tägliche Ruhezeit schützt nicht nur die Fahrer, sondern ist auch im Interesse des Unternehmens, für das sie unterwegs sind. Aber dazu im nächsten Abschnitt mehr.

Warum werden Lenk – und Ruhezeiten kontrolliert?

Damit Fahrer an ihrem Arbeitsplatz im Truck gesetzlich geschützt sind, wurden die Lenk- und Ruhezeiten eingeführt. Sie legen genau fest, wie viele Stunden Lenkzeit zulässig sind und wie lange und wie oft Pausen eingehalten werden müssen. Das soll nicht nur Berufskraftfahrer vor Übermüdung schützen, sondern auch die generelle Sicherheit im Straßenverkehr verbessern.

Denn fehlende Pausen oder Überarbeitung führen zu Unkonzentriertheit, Müdigkeit und im schlimmsten Fall zu Unfällen.

Die Verordnung sorgt zudem dafür, dass Fahrer ihre wöchentliche oder auch tägliche Ruhezeit bei ihrem Arbeitgeber einfordern können. Für Logistiker und Disponenten bedeutet das: Sie müssen genügend Zeit für die gesetzlichen Pausen einplanen und können die Fahrer nicht dazu zwingen, ihre Lenkzeit zu verlängern, um beispielsweise noch schnell einen Auftrag zu erledigen.

Was ist die Lenkzeit?

Die Lenkzeit ist die Zeit, in der ihr euer Fahrzeug durch den Straßenverkehr, über die Autobahn oder über einen Parkplatz bewegt. Das Warten an Bahn- und Grenzübergängen, in Staus oder an Ampeln und Kreuzungen zählt ebenfalls zur Lenkzeit. Nicht dazu zählt dagegen zum Beispiel der Weg von der eigenen Wohnung bis zur Arbeitsstelle.

Die zulässigen Lenkzeiten sind:

  • Täglich eine maximale Lenkzeit von 9 Stunden innerhalb eines Gesamtzeitraumes von 24 Stunden
  • Höchstens zweimal pro Woche darf die tägliche Lenkzeit auf 10 Stunden erhöht werden
  • Die maximale wöchentliche Lenkzeit beträgt 56 Stunden zwischen Montag 00.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr
  • Am Stück dürfen maximal 4,5 Stunden gefahren werden
  • Danach muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden

Die Pausen werden im Fachdeutsch auch Fahrt- oder Lenkzeitunterbrechung genannt. Eine Ausnahmeregel besteht: Wenn ihr innerhalb der 4,5 Stunden schon 15 Minuten Pause gemacht habt, könnt ihr dann auch nur eine halbe Stunde Pause machen. Nach der Fahrtunterbrechung beginnt dann wieder die reguläre Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden.

Besonders wichtig: Die Lenkzeit ist nicht gleichzusetzen mit der Arbeitszeit. Wartungsarbeiten am LKW oder das kontrollieren der Ladung zum Beispiel gehören zur Arbeitszeit, sind jedoch nicht Bestandteil der Lenkzeit.

LKW-Ruhezeiten gewährleisten eine arbeitsfreie Zeit

Die Ruhezeit legt fest, wie lange Berufskraftfahrer sich ausruhen müssen. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. In dieser Zeit dürft ihr keine Tätigkeiten ausüben, die mit der Arbeit zu tun haben. Also keine Fahrten, keine Arbeiten an der Ladung oder Wartungsarbeiten sowie keine Arbeitsbereitschaft.

Aufteilung der Ruhezeiten in Zeitblöcke

Die Ruhezeiten dürfen auch in Zeitblöcke aufgeteilt werden. So ist es möglich, zuerst eine Pause von mindestens 3 Stunden und später noch eine weitere Pause von 9 Stunden einzulegen.

Wer aufmerksam gelesen hat, kommt hier auf 12 statt auf 11 Stunden Ruhezeit am Tag. Das ist kein Rechenfehler unsererseits, sondern genau richtig! Denn: Wer seine Ruhezeit aufteilt, muss seine Mindestruhezeit um eine Stunde auf 12 Stunden verlängern. Die Reduzierung der Ruhezeit auf mindestens 9 Stunden ist drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich (kein Ausgleich erforderlich) – jeweils innerhalb eines 24 h Zeitraums.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, in der ersten Woche 45 Stunden Ruhezeit einzulegen. In der zweiten Woche darf die Ruhezeit dann ausnahmsweise auf 24 Stunden reduziert werden, sofern ihr in der dritten Woche die fehlenden 21 Stunden nachholt.

Das bedeutet, dass dann statt der vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden weitere 21 Stunden in dieser Woche hinzukommen. Bevor diese zusätzlichen Stunden nachgeholt werden können, müssen allerdings schon die täglichen 11 Stunden Ruhezeit absolviert sein. Das ergibt schlussendlich mindestens 30 Stunden Pause am Stück.

Lange Pausen im LKW sind nicht mehr zulässig

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Dezember 2017 dürfen LKW-Fahrer ihre wöchentlichen Ruhezeiten offiziell nicht mehr im Fahrzeug verbringen. Stattdessen soll ein angemessener Ort für die Ruhepause gesucht werden. Das kann zum Beispiel ein Hotel sein. Die Fahrerkabine eignet sich dagegen nicht für längere Ruhezeiträume, die über die täglichen Ruhezeiten und die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten hinausgehen. Regelmäßige Aufenthalte in der LKW-Kabine sind also nicht mehr erlaubt. Und das auch, wenn ihr eine Schlafkabine habt.

Aber was heißt das jetzt eigentlich genau?

Nach einer regulären Schicht dürft ihr in der Fahrerkabine übernachten. Die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden dürft ihr allerdings nicht mehr im LKW verbringen. Wer die gesetzlichen Ruhezeiten dennoch im LKW verbringt, riskiert Strafen.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regelungen halte?

In der Theorie klingt das plausibel und verständlich. Aber was passiert, wenn ihr nicht auf Anhieb einen Parkplatz und einen passenden Ort für eure Ruhezeit findet? Schließlich ist der Parkplatzmangel ein altbekanntes Problem, für das es immer noch keine Lösung gibt. In diesen Fällen heißt es: Ruhe bewahren.

Es gibt nämlich Hilfsmittel, wie zum Beispiel die UTA Parkplatz Services, mit denen ihr schnell sichere Parkplätze finden können. Wichtig ist, dass nach dem sicheren Abstellen des Fahrzeugs die Verzögerung direkt notiert wird. Wird die Tageslenkzeit überschritten oder die gesetzlich festgelegte Ruhezeit um maximal 60 Minuten verschoben, gilt das als geringeres Verschulden und wird nur mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Wer die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten insgesamt nicht einhält, dem droht eine saftige Geldstrafe. Und die bekommt sowohl der LKW-Fahrer, als auch das Unternehmen, für das er fährt.

Fahrpausen sind wichtig!

Arbeitszeit, Lenkzeit, tägliche und wöchentliche Ruhezeit: Wir haben es einleitend bereits erwähnt: Es ist ein unendlicher Dschungel von Vorschriften. Auf viele mag das überflüssig und bürokratisch wirken. Aber die Regelungen sind wichtig. Sie sorgen für den Schutz aller Menschen, die am Straßenverkehr beteiligt sind. Und letztlich schützen sie auch den LKW-Fahrer als Arbeitnehmer.